Antworten
In diesem Fall können Sie jederzeit mit einem neuen Vertrag zu Ihrem örtlichen Stromlieferanten zurückwechseln (gesetzliche Versorgungspflicht).
Falls Sie zwei Zähler besitzen, die Tag- und Nachtstrom getrennt aufzeichnen (Zweitarifzähler), können Sie prinzipiell für den Tagstromzähler einen Vertrag mit einem privaten Anbieter abschließen und mit dem Nachtstromzähler bei Ihrem örtlichen Versorger bleiben. Strom zum "Niedriglast"-Tarif wird aufgrund der hohen Durchleitungsgebühr nur vom örtlichen Versorger angeboten. Bitte erkundigen Sie sich vorher bei Ihrem örtlichen Versorger, ob diese Wechselmöglichkeit für Sie besteht, da einige nur Nachtstrom gemeinsam mit Tagstrom anbieten.
Sie zahlen nach Rechnungserhalt Ihren neuen Rechnungsbetrag an den neuen Stromversorger. Sonst ändert sich für Sie nichts. Zähler und Leitungen verbleiben im Eigentum des örtlichen Netzbetreibers. Und der örtliche Versorger bleibt gesetzlich dazu verpflichtet, Sie zu versorgen (“Versorgungspflicht”).
Der Zähler ist normalerweise im Eigentum des bisherigen Stromlieferanten. Er wird bei einem Wechsel zu einem neuen Anbieter in der Regel nicht ausgewechselt. Zusätzliche Kosten durch den alten Versorger fallen nicht an. Wenn Sie wechseln, zahlen Sie die bisherige Zählergebühr /Grundgebühr an den neuen Stromlieferanten, der alles weitere mit dem alten Versorger regelt. Der alte Stromlieferant bleibt aber für das Funktionieren und den Unterhalt des Stromnetzes verantwortlich. Er ist jetzt für Sie nicht mehr Stromlieferant, sondern nur noch Stromnetzbetreiber (ähnlich wie die Telekom für das Telefonnetz zuständig ist, selbst wenn Sie über einen anderen Provider telefonieren).
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Stromrechner den für Sie geeigneten Anbieter und Tarif, lassen Sie sich die entsprechenden Unterlagen zuschicken, füllen Sie den Auftrag vollständig aus und schicken Sie diesen unterschrieben zurück. Ihr neuer Stromversorger erledigt für Sie alle Wechselformalitäten. Die Umstellung ist für Sie kostenlos, ohne Risiko und dauert zwischen vier und acht Wochen. Wenn die kompletten Anmeldeunterlagen Anfang eines Monats zurück geschickt wurden, dann erfolgt die Umstellung erfahrungsgemäß zu Beginn des übernächsten Monats.
Sie können immer dann selbständig wechseln, wenn Sie einen eigenen Vertrag (separaten Zähler) mit dem Versorger haben. Eine Zustimmung aller Parteien ist dann nicht erforderlich. Anders ist es, wenn der Strom über einen Gemeinschaftszähler (Flurlicht, etc.) abgerechnet wird. Je nach Satzung kann die Eigentümergemeinschaft verantwortlich sein und dann ist eine Wechselentscheidung gemeinsam zu treffen.
Nein, brauchen Sie nicht. Mit dem Abschluß eines neuen Vertrages beauftragen Sie automatisch den neuen Anbieter mit der Kündigung Ihres bisherigen Lieferanten. Wir empfehlen, dass Sie nur dann selbst kündigen, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung wahrnehmen wollen oder Ihr bestehender Vertrag beim bisherigen Versorger in wenigen Wochen ausläuft. Für diesen Fall vermerken Sie bitte deutlich auf dem Wechselauftrag, dass Sie den Vertrag beim bisherigen Versorger selber gekündigt haben. Sie beschleunigen so den Wechsel und vermeiden Ihrem neuen Anbieter unnötigen Aufwand.
- Prüfen Sie, ob Sie eine aktuelle Rechnung vorliegen haben, da seit dem 01.01.2003 zusätzlich 2,05 Ct je Kilowattstunde Stromsteuer (Ökosteuer) zu zahlen sind, die der Rechner berücksichtigt.
- Prüfen Sie, ob bei Ihnen tatsächlich ein Drehstromzähler und kein Wechselstromzähler installiert ist.
- Prüfen Sie, ob Sie einen Sondertarif haben (Zweitarifzähler).